Allgemeine Auftragsbedingungen
Anett Kramer Steuerberatung
Neuer Haidkrug 2
24582 Bordesholm
E-Mail: info@kramer-steuerberater.de
Telefon: 0163 704 5609
Wirtschafts-ID: DE462470550-00001
Steuerberaterin Dipl.-Finanzwirtin (FH) LL.M.
Zuständige Steuerberaterkammer: Schleswig-Holstein
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Aufträge, Beratungsleistungen und sonstige Tätigkeiten zwischen Steuerberaterin Anett Kramer (nachfolgend „Steuerberaterin“) und ihren Mandanten.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
2. Gegenstand der Tätigkeit
Gegenstand der Tätigkeit sind die jeweils individuell beauftragten steuerberatenden Leistungen.
Der Umfang des jeweiligen Mandats ergibt sich insbesondere aus dem individuellen Auftrag, der Vollmacht, etwaigen Honorarvereinbarungen sowie ergänzenden Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Die Steuerberaterin erbringt insbesondere Leistungen im Bereich der steuerlichen Beratung, der Erstellung von Steuererklärungen und sonstiger steuerlicher Tätigkeiten.
Eine Vertretung gegenüber Finanzbehörden, Gerichten oder sonstigen Stellen erfolgt ausschließlich im Rahmen einer ausdrücklichen Beauftragung und erteilten Vollmacht.
Eine laufende oder dauerhafte Überwachung steuerlicher Fristen, Termine oder Bescheide erfolgt ausschließlich im Rahmen eines ausdrücklich hierauf gerichteten Mandats.
Eine Prüfung oder Beratung hinsichtlich ausländischen Rechts oder ausländischer steuerlicher Vorschriften ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Ein bestimmter wirtschaftlicher oder steuerlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen, Belege und Informationen vollständig sowie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Mandant hat alle Tatsachen, die für die steuerliche Beurteilung erheblich sein können, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Der Mandant ist verpflichtet, Mitteilungen und Bescheide der Finanzverwaltung unverzüglich an die Steuerberaterin weiterzuleiten, sofern deren Bearbeitung oder Prüfung beauftragt wurde.
Die Steuerberaterin ist berechtigt, die vom Mandanten überlassenen Informationen, Angaben und Unterlagen ohne gesonderte Prüfung ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit und Echtheit zugrunde zu legen, sofern keine offensichtlichen Unrichtigkeiten erkennbar sind.
4. Digitale Zusammenarbeit und Kommunikation
Die Zusammenarbeit erfolgt grundsätzlich digital.
Der Austausch von Unterlagen und Informationen kann insbesondere per E-Mail sowie über elektronische Austausch- und Cloudlösungen erfolgen.
Dem Mandanten ist bekannt, dass die elektronische Kommunikation, insbesondere per unverschlüsselter E-Mail, Sicherheitsrisiken bergen kann. Mit der elektronischen Kommunikation erklärt sich der Mandant ausdrücklich einverstanden.
Die Steuerberaterin ist berechtigt, dem Mandanten elektronische Upload- oder Austauschmöglichkeiten für Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die hierüber übermittelten Dokumente zur Mandatsbearbeitung zu verwenden.
Die Steuerberaterin ist berechtigt, elektronische Dokumente, Steuerbescheide und sonstige Mitteilungen elektronisch entgegenzunehmen, zu verarbeiten und digital zu archivieren, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
5. Vergütung nach StBVV
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Soweit Rahmengebühren vorgesehen sind, wird regelmäßig die Mittelgebühr angesetzt, sofern Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit keine abweichende Bemessung rechtfertigen.
Mindestens wird die gesetzliche Mindestgebühr nach der jeweils gültigen StBVV berechnet.
Abweichend hiervon können für einzelne Leistungen Pauschalvergütungen vereinbart werden. Die jeweils geltenden Pauschalen ergeben sich aus Anlage 1 zu diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bzw. aus der individuellen Honorarvereinbarung.
6. Zeitvergütung
Für Beratungsleistungen, Zusatzleistungen oder Tätigkeiten, die nicht unmittelbar nach der StBVV abgerechnet werden oder bei denen eine Zeitgebühr vereinbart wird, beträgt das Honorar 150,00 EUR netto je Stunde.
Die Abrechnung erfolgt im 15‑Minuten‑Takt.
Angefangene Zeiteinheiten werden entsprechend anteilig berechnet.
7. Vorschüsse und Zahlungsbedingungen
Die Steuerberaterin ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Steuerberaterin ist berechtigt, die weitere Bearbeitung des Mandats bis zum Ausgleich fälliger Rechnungen oder angeforderter Vorschüsse auszusetzen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
8. Haftung
Die Haftung der Steuerberaterin richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für einen einzelnen Schadensfall wird gemäß § 67a StBerG auf 250.000,00 EUR begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche aus dem Mandatsverhältnis.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9. Kündigung des Mandats
Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.
Die Steuerberaterin ist berechtigt, das Mandat insbesondere dann zu kündigen, wenn das für die Mandatsdurchführung erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, der Mandant seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder wirtschaftliche, rechtliche oder tatsächliche Gründe einer weiteren Bearbeitung entgegenstehen.
Die Kündigung bedarf der Textform.
Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie begonnene Tätigkeiten entsprechend dem bisherigen Bearbeitungsstand zu vergüten.
Kommt der Mandant seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Aufforderung nicht oder nicht vollständig nach, ist die Steuerberaterin berechtigt, die weitere Bearbeitung bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen oder das Mandat aus wichtigem Grund zu kündigen.
Die Steuerberaterin ist berechtigt, für bereits angefallene oder beauftragte Tätigkeiten die gesetzliche Vergütung nach der StBVV oder die vereinbarte Zeitvergütung abzurechnen.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Mandat vor Fertigstellung der Steuererklärung oder vor Abschluss einzelner Tätigkeiten beendet wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Nach Beendigung des Mandats werden dem Mandanten auf Wunsch die überlassenen Unterlagen herausgegeben.
Die Pflicht zur Aufbewahrung gesetzlicher Unterlagen verbleibt beim Mandanten.
Die Steuerberaterin kann die Herausgabe von Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung offener Honorarforderungen verweigern, soweit gesetzlich zulässig. Die Herausgabe von Unterlagen erfolgt grundsätzlich in der Form, in der diese der Steuerberaterin zur Verfügung gestellt wurden.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzhinweise der Kanzlei.
12. Verschwiegenheit
Die Steuerberaterin ist nach den gesetzlichen Vorschriften zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Soweit dies zur Durchführung des Mandats erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten und Informationen an eingesetzte technische oder organisatorische Dienstleister (z. B. IT-Dienstleister, Rechenzentren oder Softwareanbieter) weitergegeben werden, sofern diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, wird Bordesholm als Gerichtsstand vereinbart.
Anlage 1
Für die nachfolgend aufgeführten Leistungen werden abweichend von der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) folgende Pauschalvergütungen vereinbart:
1. Einkommensteuererklärung für Rentner
Erstellung und elektronische Übermittlung einer Einkommensteuererklärung für Rentner mit ausschließlich Renteneinkünften zum Pauschalpreis von 300,00 EUR.
Voraussetzung ist, dass sämtliche relevanten Unterlagen, Belege und Informationen vollständig, geordnet und aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Der Mandant ist verpflichtet, die hierfür vorgesehenen Fragebögen und Anlagen vollständig auszufüllen.
Die Pauschale gilt ausschließlich für einfache Sachverhalte ohne zusätzlichen Beratungs- oder Prüfungsaufwand. Zusätzliche Einkunftsarten oder erhöhter Bearbeitungsaufwand werden gesondert nach der StBVV berechnet.
Die Pauschale gilt jeweils für einen Steuerbescheid und ein Veranlagungsjahr.
2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Antrag Steuernummer für Unternehmer)
Ausfüllen und elektronische Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung zum Pauschalpreis von 150,00 EUR.
Die Pauschale umfasst die Erstellung auf Grundlage der vom Mandanten vollständig und zutreffend erteilten Angaben.
3. Antrag auf Anpassung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Erstellung und elektronische Übermittlung eines Antrags auf Anpassung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen zum Pauschalpreis von 80,00 EUR.
Voraussetzung ist die vollständige Zurverfügungstellung der zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen.
4. Prüfung eines Einkommensteuerbescheids
Prüfung eines Einkommensteuerbescheids einschließlich kurzer schriftlicher oder telefonischer Rückmeldung zum Pauschalpreis von 69,00 EUR.
Die Leistung umfasst ausschließlich die Prüfung des Bescheids auf offensichtliche Abweichungen gegenüber der eingereichten Steuererklärung.
Weitergehende Beratungsleistungen, rechtliche Prüfungen sowie die Einlegung oder Begründung von Einsprüchen sind nicht umfasst und werden gesondert vergütet.
Die Pauschale gilt jeweils für einen Steuerbescheid und ein Veranlagungsjahr.
5. Einspruch gegen Einkommensteuerbescheide
Prüfung des Einkommensteuerbescheids sowie Erstellung und elektronische oder schriftliche Einlegung eines Einspruchs gegen einen Einkommensteuerbescheid zum Pauschalpreis von 149,00 EUR.
Die Pauschale gilt ausschließlich für einfach gelagerte Sachverhalte mit kurzer Begründung und ohne umfangreiche rechtliche oder tatsächliche Prüfung.
Die gesonderte Pauschale für die Prüfung eines Einkommensteuerbescheids gemäß Ziffer 4 wird bei Beauftragung eines Einspruchs gegen denselben Bescheid nicht zusätzlich erhoben.
Weitergehende Tätigkeiten, insbesondere umfangreiche Stellungnahmen, zusätzliche Korrespondenz mit der Finanzverwaltung, Aussetzungsanträge oder gerichtliche Verfahren, werden gesondert nach der StBVV oder individueller Vereinbarung vergütet.
Die Pauschale gilt jeweils für einen Steuerbescheid und ein Veranlagungsjahr.
6. Antrag auf schlichte Änderung
Prüfung des Einkommensteuerbescheids sowie Erstellung und elektronische oder schriftliche Übermittlung eines Antrags auf schlichte Änderung zum Pauschalpreis von 99,00 EUR.
Ein Antrag auf schlichte Änderung dient der Korrektur eines Steuerbescheids ohne Einlegung eines förmlichen Einspruchs, insbesondere bei versehentlich nicht berücksichtigten Angaben oder Unterlagen. Der Antrag kann grundsätzlich nur innerhalb der Einspruchsfrist gestellt werden. Die Pauschale gilt ausschließlich für einfach gelagerte Sachverhalte ohne umfangreiche rechtliche oder tatsächliche Prüfung.
Die Tätigkeit umfasst ausdrücklich keine Einlegung eines Einspruchs. Ein Einspruch wird nur bei gesonderter Beauftragung eingelegt und gesondert vergütet. Die Pauschale für einen Einspruch gegen Einkommensteuerbescheide gemäß Ziffer 5 wird daher nicht erhoben.
Weitergehende Tätigkeiten, insbesondere umfangreiche Stellungnahmen, zusätzliche Korrespondenz mit der Finanzverwaltung oder Rechtsbehelfsverfahren, werden gesondert nach der StBVV oder individueller Vereinbarung vergütet.
Die Pauschale gilt jeweils für einen Steuerbescheid und ein Veranlagungsjahr.
